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   OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09   

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https://dejure.org/2012,4365
OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09 (https://dejure.org/2012,4365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2012 - 2 A 422/09 (https://dejure.org/2012,4365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2012 - 2 A 422/09 (https://dejure.org/2012,4365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBeurtVO § 5 Abs. 4 S. 3
    Beurteilung, Werturteile, Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90

    Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
    15 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris Rn. 22).

    Der Umstand, dass ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilenden beruhen muss, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss, das Werturteil sei eine Tatsachenbehauptung (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 13. Januar 2012 a .a. O., Rn 18f.; BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit über den konkreten Fall hinaus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerwG, 07.04.2008 - 6 PB 1.08

    Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsverordnungen.

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
    Ein solcher Fall liegt jedoch nicht vor, da die Sächsische Beurteilungsverordnung im Hinblick auf die Möglichkeit, den einzelnen Bewertungen Begründungen hinzuzufügen, bereits eine Regelung trifft (s. o. Ziffer 2.; vgl. zur Mitbestimmung bei Rechtsverordnungen: BVerwG, Beschl. v. 7. April 2008 - 6 PB 1/08 - juris).
  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81

    Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
    15 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Überprüfung Regel-/Anlassbeurteilung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
    5 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 79-IV-10
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
    Dieser Grundsatz verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 13. Januar 2011 - Vf. 79-IV-10 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 25/10

    Dienstliche Beurteilung - Regelbeurteilung -, Ernstliche Zweifel,

    Soweit die Klägerin damit ihre Leistungen besser einschätzt als der Beurteiler wird verkannt, dass es ausschließlich Sache des Dienstherrn oder des für ihn handelnden jeweiligen Vorgesetzten ist, nach dem erkennbaren Sinn der Regelungen über die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes und seiner Laufbahn entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. November 1997 - 2 A 1/97 -, juris; Senatbeschl. v. 6. März 2012 - 2 A 422/09 -).
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